Man muß den Verantwortlichen in Berlin und Brüssel eines lassen: Niemand kann ihnen vorwerfen, ihre Absichten zu verheimlichen. Im Gegenteil. Wer sich durch die einschlägigen Verordnungen, Staatsverträge und Erläuterungen arbeitet, erfährt ziemlich genau, wie sich die Politik das Internet der Zukunft vorstellt. Es soll “sicherer” werden, “demokratischer”, natürlich auch “vielfältiger”, dabei vor allem weniger “manipulierbar” – und dafür sollen Behörden, Medienanstalten und Plattformbetreiber künftig noch genauer darauf achten, welche Inhalte verbreitet werden, welche Reichweite erhalten und welche als Gefahr für den öffentlichen Diskurs gelten.
Was dabei entsteht, könnte man freundlich als regulierte digitale Öffentlichkeit bezeichnen. Weniger freundlich klingt es nach einem System, in dem der Staat zwar nicht entscheidet, was der Bürger denken darf, aber zunehmend mitbestimmt, unter welchen Bedingungen er überhaupt noch erfährt, was andere denken.
Das neueste Bauteil dieses Systems heißt Digitaler Medien-Staatsvertrag. Am 25. Juni verständigten sich die Ministerpräsidenten auf den ersten Teil, der unter anderem europäische Vorgaben aus dem European Media Freedom Act, der Verordnung über politische Werbung und dem AI Act in deutsches Recht überführen soll. Nun folgt Teil zwei und der hat es in sich. Die Rundfunkkommission nennt als Ziele unter anderem den Schutz der Meinungsbildung vor „technischer Manipulation“, neue Regeln für die Auffindbarkeit von Medien und eine Modernisierung der Medienaufsicht. Bei der Platzierung von Inhalten sollen künftig etwa Investitionen in Nachrichten, Journalisten und redaktionelle Eigenleistungen berücksichtigt werden können.
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