Weißen Zutritt verboten: Café in Berlin mit 662.450 Euro gefördert

vor 4 Monaten

Weißen Zutritt verboten: Café in Berlin mit 662.450 Euro gefördert
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Fall der Organisation BIWOC Rising gUG ist ein besonders irritierendes Beispiel der Vergabe öffentlicher Mittel: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft betreibt seit Jahren eine Coworking-Zone mit integriertem Café an der Dresdener Straße 11, das sie selbst als „intersectionalen safer space“ bewirbt. Zutritt haben laut Website und Selbstbeschreibung ausschließlich „BIWoC and TINBIPoC“-Personen. BIWoC steht für „Black, Indigenous and Women of Color“, TINBIPoC für „Trans*, Inter* und nicht-binäre People of Color“. Weiße Menschen sind damit systematisch ausgeschlossen, berichtet dazu das Nachrichtenmagazin Focus. Und die Organisation selbst bestätigt auf ihrer Internetseite und in Veranstaltungsankündigungen die geltenden Regeln.

Gleichzeitig listet die offizielle Satzung des Vereins klassische gemeinnützige Zwecke auf: Bildung, Förderung von Toleranz sowie Hilfe für „politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene“. Eine Anfrage, wie der rassisch motivierte Ausschluss von Menschen mit weißer Hautfarbe mit diesen Zielen und der öffentlichen Förderung vereinbar sei, blieb laut Focus unbeantwortet.

Aber auch weiße Steuerzahler dürfen dieses Projekt mit viel Streuergeld unterstützen: Zwischen 2021 und Ende 2024 flossen laut Förderlisten des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) insgesamt 662.450 Euro an BIWOC Rising. Die Summen sind in den Bundestagsdrucksachen (zum Beispiel 20/10952) dokumentiert. Manche Quellen sprechen sogar von bis zu 800.000 Euro für verwandte Projekte. Das Geld stammt aus dem Programm „Demokratie leben!“, das ursprünglich Radikalisierung verhindern, Vielfalt stärken und Extremismus bekämpfen sollte.

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