Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler über Wahlrechtsentzug als Strafe: „Das ist im Grundsatz zutiefst undemokratisch“

vor etwa 1 Jahr

Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler über Wahlrechtsentzug als Strafe: „Das ist im Grundsatz zutiefst undemokratisch“
Bildquelle: NiUS

Der Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) kritisiert mit harten Worten die Pläne der neuen Koalition, den Entzug des passiven Wahlrechts für Personen einzuführen, die mehrfach wegen „Volksverhetzung“ verurteilt wurden.

Die aktuelle Folge „Schuler! Fragen, was ist“ sehen Sie hier:

Im Gespräch bei „Schuler! Fragen, was ist“ sagte Boehme-Neßler: „Das ist im Grundsatz zutiefst undemokratisch. Die demokratische Idee ist, dass, wir sagen: Das Volk entscheidet. Es gibt die Diskussion, es gibt den demokratischen Diskurs, alle Ideen kommen auf die Bühne, werden diskutiert, werden kritisiert, werden offen, mutig und frei diskutiert und kritisiert. Und dann entscheiden die Wähler darüber. Das ist die Idee von Demokratie. Und wenn man dann anfängt zu sagen: Ja, diese Ideen gehen nicht und jene Ideen gehen auch nicht, in diesem Korridor kann man gerne diskutieren, alles andere ist Volksverhetzung usw. ­– und wer das sagt, der darf nicht mehr mitspielen, weil er verurteilt worden ist wegen Volksverhetzung, dann macht man diesen grundlegenden demokratischen Diskurs, der die Demokratie ausmacht, kaputt. Dann legt man tatsächlich die Axt an die Wurzeln der Demokratie.“

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