Der Verfassungsschutz Niedersachsen darf den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Ein entsprechender Eilantrag der Partei dagegen wurde vom Gericht abgelehnt. Am 17. Februar war die Hochstufung öffentlich bekannt geworden.
Nach einer Beobachtungphase, die von Juli 2019 bis März 2020 dauerte, wurde die AfD im Mai 2022 zuerst als Verdachtsobjekt eingestuft.
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