Nach den Kollegen von der „Welt“ hat jetzt auch Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer im Podcast „Der Schwarze Kanal“ das Skandal-Urteil gegen DK-Chef David Bendels scharf kritisiert. Von Verleumdung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) könne keine Rede sein, meinte er mit Blick auf das inkriminierte Faeser-Meme, das Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu ihrer Strafanzeige gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers veranlasst hatte. Faeser habe „wie keine andere die Pressefreiheit in Deutschland missachtet“, stellt Fleischhauer fest.
Der Focus-Kolumnist kritisiert nicht nur die Verurteilung von Bendels zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, besonders fragwürdig sei vor allem, dass sich Bendels als Bewährungsauflage schriftlich bei Faeser entschuldigen solle. „Das ist auch eine Innovation der Sondergerichtszone Bamberg. Das hat es so noch nicht gegeben. Das steht nicht im Strafgesetzbuch.“
Und weiter: „Das ist so eine neue Rechtsprechung. Früher in der Weimarer Republik hat man das Majestätsbeleidigung genannt. Das haben wir wieder neu ins Strafrecht integriert. Und manche Gerichte und Staatsanwaltschaften nehmen das eben sehr, sehr ernst.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











