Lackaffen-Affäre: Staatsanwaltschaft informierte Merz nicht vor Strafverfolgung – das sagen Rechtsexperten dazu

vor 3 Monaten

Lackaffen-Affäre: Staatsanwaltschaft informierte Merz nicht vor Strafverfolgung – das sagen Rechtsexperten dazu
Bildquelle: NiUS

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sei ein „Lackaffe“ – wegen dieser Bezeichnung ist ein Facebook-Nutzer ins Visier der Staatsanwaltschaft Heilbronn geraten. Die Behörde leitete auf Grundlage von § 188 StGB – dem sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ – ein Ermittlungsverfahren ein. Das Amtsgericht Heilbronn erließ daraufhin einen Strafbefehl. Inzwischen hat das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro eingestellt, wie eine Gerichtssprecherin dem Tagesspiegel auf Anfrage mitgeteilt hat. „Die Einstellung setzt voraus, dass das Gericht die Strafbarkeit für gegeben erachtet“, hob die Sprecherin hervor.

Durch NIUS-Recherchen kommt nun heraus: Die Staatsanwaltschaft hatte Friedrich Merz nicht darüber informiert, dass sie gegen den Social-Media-Nutzer ermittelt. NIUS hat drei Rechtsexperten gebeten, dieses Vorgehen zu beurteilen: Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler, Strafrechtler Udo Vetter und Amtsrichter Thorsten Schleif.

Gegenüber NIUS teilte die Behörde mit: „Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft steht es daher in den Fällen des § 188 StGB den Strafverfolgungsbehörden frei, den Widerspruchsberechtigten von seinem Widerspruchsrecht gemäß § 194 Abs. 1 Satz 4 StGB zu unterrichten. Im vorliegenden Fall ist eine Unterrichtung nicht erfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung bejaht.“

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