Am Freitag stimmte eine Mehrheit im Bundesrat für einen Entschließungsantrag, den Grundsatz „nur ja heißt ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Auch das von CDU-Mann Hendrik Wüst regierte Nordrhein-Westfalen sprach sich dafür aus. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie dem Vorschlag der Länder folgen und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen will. Justizministerin Stefanie Hubig hat sich dafür ausgesprochen. „Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu ›Ja heißt Ja‹ im Strafrecht in Deutschland gehen“, sagte sie Anfang Juni.
Der Antrag im Bundesrat war von Hamburg eingebracht worden. Das seit 2016 geltende „Nein heißt nein“-Prinzip besagt, dass eine sexuelle Handlung dann strafbar ist, wenn eine Person explizit äußert, etwas nicht zu wollen. Kritiker der Regelung führen an, dass Betroffene von sexuellen Übergriffen oft in eine Schockstarre verfallen und die Situation über sich ergehen lassen, ohne ihren Gegenwillen zu bekunden. Mit genau dieser Begründung fordert auch Hamburg eine Änderung des Strafrechts.
„Damit wird die Verantwortung in sachgerechter Weise auf die handelnde Person verlegt, sich des Einverständnisses zu vergewissern“, heißt es in dem Antrag. „An die Stelle des bislang maßgeblichen Kriteriums eines erkennbaren entgegenstehenden Willens muss das Vorliegen einer freiwilligen und tatsächlichen Zustimmung treten.“ Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hatten sich bereits im Vorfeld der Abstimmung angeschlossen. Das von der CDU regierte Schleswig-Holstein hatte einen eigenen Antrag eingebracht, der die Umsetzung der Istanbul-Konvention fordert und damit auch den Grundsatz „nur ja heißt ja“.
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