Ein bekannter Politikwissenschaftler, vom Autor befragt über die Zulässigkeit von Vergleichen zwischen Rechtsstaaten und Diktaturen, antwortete einmal sinngemäß: „Man darf sie durchaus vergleichen, aber man darf sie nicht gleichsetzen.“ In Abwandlung dieser Antwort beginnt dieser Beitrag mit einem Disclaimer: Nichts liegt dem Autor ferner als ein Gleichsetzen der organisierten Kriminalität in Odessa vor 1917 mit der Steuergesetzgebung der Bundesrepublik im Jahr 2026. Doch ist der Vergleich erhellend für das Verständnis des jüngst eingeführten „Tankrabatts“ sowie der vielzitierten „fossilen Subventionen“.
Mischka Japonchik, auf Russisch Мишка Япончик, wörtlich übersetzt „Mischka der Japaner“, war im vorrevolutionären Odessa so etwas wie eine Kreuzung aus Al Capone und Robin Hood. Seine Truppe aus über 1.000 Schutzgeldeintreibern hielt sich streng an den von ihm entwickelten Ehrenkodex. Gastwirte, Kaufleute und Bankiers mussten Schutzgeld zahlen. Zuweilen wurden sie überdies in spektakulären Aktionen vor den Augen der Öffentlichkeit von Bargeld und Goldschmuck befreit, „weil sie der Gesellschaft keinen Nutzen bringen“. Das eingetriebene Geld verteilten die Ganoven an Arme und Bedürftige. „Nützliche“ Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Künstler waren hingegen vor dem Treiben des sogenannten Königs von Odessa ausgenommen. Wäre Mischka der Japaner der heutigen Gaunersprache mächtig gewesen, hätte er Ärzten, Anwälten und Künstlern vermutlich gesagt, er gewähre ihnen einen großzügigen Solidarbeitragsrabatt.
Danach hätte er zwei Fragen gestellt. Wieso werden auf Energieträger überhaupt Steuern erhoben? Wieso unterscheiden sich diese Steuern so dramatisch?
Die erste Frage ist leicht zu beantworten, auch wenn die Antwort dem König von Odessa nicht gefallen dürfte. Grundsätzlich gibt es nämlich keinerlei Gründe für eine Energiesteuer, ebenso wenig wie für Schutzgeld oder für Sondersteuern auf Gummistiefel, Büroklammern oder Schaumwein. Warum es die Energiesteuern trotzdem gibt, lässt sich mit etwas wirtschaftswissenschaftlichem Grundwissen verstehen. Energieträger sind – ebenso wie Zigaretten und anders als Büroklammern – Güter mit geringer Preiselastizität. Das bedeutet, dass der Umsatz und somit die Steuereinnahmen aus diesen Produkten bei Preiserhöhungen nur schwach zurückgehen. Solche Waren und Dienstleistungen eignen sich aus Sicht von Finanzministern hervorragend zur Steigerung des Steueraufkommens.
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