Der erste wichtige Schritt bei der Aufarbeitung des Kramer-Komplexes durch den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag ist geschafft: Die beiden ersten Zeugen in der Affäre rund um den Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer wurden durch den Ausschuss vernommen. Teile der Apollo News-Recherche vom Dezember 2024, die schwere Vorwürfe gegen die Amtsführung Kramers zutage gebracht hatte, wurden durch die Aussagen bestätigt.
Nachdem der nicht öffentliche Teil der Sitzung erst verspätet beendet worden war, wurde auch die Befragung des ersten Zeugen, des ehemaligen Leiters des Referats Rechts- und Linksextremismus, erst mit Zeitverzögerung begonnen. Auch Stephan Kramer persönlich war als „Betroffener“ anwesend. Der Zeuge war, wie er während der Befragung angab, von Januar 2018 bis Mitte Juni Leiter des wichtigsten fachlichen Referats im Amt – insgesamt war er seinen Angaben zufolge 17 Jahre im Verfassungsschutzamt tätig.
Doch weitere Informationen wurden rasch Mangelware: Der Zeuge erklärte, dass er zum festgelegten Thema der Befragung nichts sagen könne. Denn er wurde ausschließlich zum Themenkomplex rund um den Prozess der Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“, der sich zwischen März 2020 und März 2021 abspielte, geladen. Da war er aber bereits nicht mehr im Amt.
Der Zeuge gab jedoch an, dass er zu anderen Themenkomplexen durchaus etwas sagen könne und sich darauf vorbereitet habe, da er davon ausgegangen sei, dass er auch zu diesen befragt werden könnte. Doch eine Befragung zu anderen Themen des Kramer-Komplexes zu diesem Zeitpunkt war bei einigen Abgeordneten, etwa bei denen der Linksfraktion oder auch beim CDU-Abgeordneten Wolfgang Weißkopf, sichtlich nicht erwünscht. Weißkopf kommentierte lapidar: „Da ist der Weg für mich beendet.“
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