AfD-Politiker Thore Stein hat einen Zwischenerfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwerin errungen. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarte wurde vom Gericht widerrufen. Ein Urteil über die Verlängerung des Jagdscheins steht hingegen noch aus.
In seiner Klage gegen die Jagdbehörde Ludwigslust-Parchim geht es um zwei verbundene, aber separat geführte Verfahren. Zum einen verlangt Stein seinen Waffenschein zurück. Zudem klagt er auf Verlängerung seines Jagdscheins.
Der Bescheid, mit dem Thore Stein seinen Waffenschein verlor, wurde mit Urteil des Gerichts vom Montag aufgehoben. Der voll besetzten Kammer saßen drei Berufsrichter und zwei Schöffen vor. Die Jagdbehörde trägt die Kosten des Verfahrens. Eine schriftliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet.
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