In einem Urteil vom 17. März hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bezeichnung der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Adolfine, die Kriegstreiberin“ angesichts des zu dem Zeitpunkt tagesaktuellen Themas der Waffenlieferungen an die Ukraine als zulässige Machtkritik zu werten ist. Das berichtet Beck Aktuell.
Ein X-Nutzer hatte die damalige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag in einem Kommentar als „Adolfine, die Kriegstreiberin“ bezeichnet, um auf die Kritik der FDP-Politikerin am damaligen Oppositionsführer Friedrich Merz zu reagieren. Strack-Zimmermann erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.
Vor dem Amtsgericht Bruchsal wurde der X-Nutzer dann wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Beleidigung nach den Paragrafen 185 und 188 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Doch diese Entscheidung wurde nun durch die Richter am Oberlandesgericht aufgehoben – die Äußerung falle noch unter die Meinungsfreiheit.
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