Gericht weist Hübers Eilantrag im zentralen Punkt zurück: NIUS darf ihm weiterhin einen „Aufruf zum bewaffneten Putsch“ vorwerfen
Das Landgericht Berlin II hat es abgelehnt, NIUS die Aussage zu untersagen, der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, rufe zu einem bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen auf. Hübers Eilantrag blieb in diesem zentralen Punkt ohne Erfolg. NIUS darf diese zugespitzte Bewertung seines Textes weiterhin verbreiten.
Anlass der Auseinandersetzung ist Hübers Beitrag „Remonstrationspflicht: Richtig Nein sagen“, der am 15. Juli 2026 in der Mitgliederzeitschrift und auf der Internetseite der Gewerkschaft der Polizei erschien. Darin befasste sich Hüber mit dem Verhalten von Beamten im Falle einer Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt. Er entwarf dabei unter anderem das Szenario eines „inneren Notstands“ – bis hin zum Einsatz von Polizeikräften zur Wiederherstellung der „verfassungsmäßigen Ordnung“.
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