Justizministerin Hubig will Verfassungsfeinde als Schöffen und Referendare verhindern

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Justizministerin Hubig will Verfassungsfeinde als Schöffen und Referendare verhindern
Bildquelle: Apollo News

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will vermeintliche Verfassungsfeinde künftig vom Schöffenamt und vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das geht aus einem Gesetzentwurf ihres Ministeriums hervor, der Legal Tribune Online vorliegt. Zugleich sollen die Hürden für vorbestrafte Bewerber steigen.

Nach dem Entwurf soll im Deutschen Richtergesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden soll, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Die Regelung betrifft neben Schöffen auch ehrenamtliche Richter an Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten.

Das Ministerium verzichtet dabei bewusst auf einen zwingenden Ausschluss. Andernfalls könnten Angeklagte die Besetzung eines Gerichts leichter angreifen und damit Verfahren verzögern. Nach Auffassung des Ministeriums dürften Personen, die erkennbar nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, in der Praxis ohnehin nicht berufen werden.

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