Mutmaßlich vier Landtagsabgeordnete der CDU haben bei der Abstimmung über den Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag für den AfD-Kandidaten Tobias Rausch gestimmt. Alles deutet darauf hin – auch Rausch selbst hat diesen Vorgang bereits bestätigt. Beweisen kann man die Wahlentscheidung nicht – sie ist schließlich aus guten Gründen geheim.
Die Gründe wurden in den Tagen nach der Abstimmung vortrefflich dargelegt: Ein Sturm der Entrüstung ging durch die Bundesrepublik, und es gibt bereits erste Aufforderungen, das Geheimnis der Abstimmung und indirekt die Freiheit des Mandats aufzugeben.
Dabei sind geheime Abstimmungen nicht nur verfassungsrechtlich verankert, sondern auch Kern der demokratischen Abgeordnetenarbeit: Die gewählten Parlamentarier sind vom Souverän, dem Volk, gewählt worden. Sie unterstehen deshalb in erster Linie nicht den Bestimmungen von Fraktionen und Parteien, sondern sind nur ihrem Gewissen (auch gegenüber dem Wähler) verpflichtet. Um eben das zu schützen, besteht bei bestimmten Abstimmungen bereits seit dem ersten deutschen Parlament, der revolutionären Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche, Geheimhaltung.
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