Hubig fordert AfD-Verbotsverfahren und Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

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Hubig fordert AfD-Verbotsverfahren und Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt als „Zäsur“ bezeichnet und erneut eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Zugleich kündigte die SPD-Politikerin gesetzliche Verschärfungen an, die den Zugang zu öffentlichen Ämtern und zum Schöffenamt betreffen.

„Seit Dienstag gibt es einen AfD-Landtagspräsidenten. Schon das ist eine Zäsur“, erklärte Hubig im Interview mit der Welt am Sonntag. Die AfD sei eine „rechtsextreme Partei“, die „völkisch und aggressiv-nationalistisch“ denke. Mit Rausch bekleide nun erstmals ein Mitglied einer solchen Partei ein wichtiges Staatsamt.

Besonders scharf griff Hubig das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt an. Die Partei wolle Kinder von Flüchtlingen in Sonderklassen unterrichten und auch Kinder mit Behinderung getrennt beschulen. Zudem plane sie, den Verfassungsschutz zu entmachten und Bürgerwehren Aufgaben der Polizei übernehmen zu lassen. Dies lasse „Schlimmes befürchten“, meinte Hubig.

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