Am Montag hat die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann mitgeteilt, dass die für den Fall Ulmen zuständige Staatsanwaltschaft in Spanien beantragt habe, dass eine „fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die von Frau Fernandes angezeigten Sachverhalte festzustellen“ sei. Das Verfahren sei nach Deutschland abzugeben, so die Forderung der Staatsanwaltschaft laut Schertz Bergmann.
Gegenüber Apollo News hat eine Gerichtssprecherin auf Anfrage den Sachverhalt bestätigt. Auf die Frage von Apollo News, ob man den möglichen Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigen könne, hieß es: „Ja, deshalb warten wir auf die Entscheidung der Richterin.“
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