Carsten Günther soll Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Union und SPD unterstützen seine Nominierung für die Spitze eines der fünf obersten Bundesgerichte. Für Nordrhein-Westfalens grünen Justizminister Benjamin Limbach besitzt diese Personalie eine besondere Brisanz: Günther ist genau jener Richter, den Limbachs Ministerium bei der Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zunächst überging. Aus dem Auswahlverfahren wurde eine jahrelange Affäre, die bis vor das Bundesverfassungsgericht führte.
Das Verwaltungsgericht Münster stoppte die Besetzung und warf Limbachs Ministerium eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor. Wenige Wochen später kassierte auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Personalentscheidung. Limbachs Auswahl verstoße gegen den Grundsatz der Bestenauslese, weil sie auf einer rechtswidrigen „Überbeurteilung“ seiner Kandidatin beruhe. Der Grund war für einen Justizminister einigermaßen bemerkenswert: Limbach hatte eine Beamtin aus dem Innenministerium selbst überbeurteilt, obwohl ihm dafür schlicht die Zuständigkeit fehlte.
Damit wird zugleich der Präsidentenstuhl in Münster schon wieder frei. Nordrhein-Westfalen muss ein neues Auswahlverfahren durchführen. Nach der Limbach-Affäre sollen die Regeln für solche Spitzenbesetzungen inzwischen verschärft werden. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Bewerbungsfristen und stärker formalisierte Auswahlverfahren. Ob es was nützt? Das wird man feststellen.
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