Wie die Klimalobby den Rechtsstaat „vergesundheitlichen“ will

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Wie die Klimalobby den Rechtsstaat „vergesundheitlichen“ will
Bildquelle: Tichys Einblick

Sommerliche Trockenheit und Waldbrände werden – ähnlich wie 2021 die Flutkatastrophe im Ahrtal – in der Öffentlichkeit kaum sachlich aufgearbeitet, sondern viel lieber pauschal dem lukrativen Skandalthema „menschengemachter Klimawandel“ zugeordnet. Zudringlich wie auf dem Basar werden von NGOs wie der „Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit“ (KLUG), der „Planetary Health Alliance“, „Health for Future“ unter anderem „Hitzeaktions- beziehungsweise Hitzeschutzpläne“ und „Hitzegipfel“ gegen „Hitzetote“ beworben.

Sozial- und Berufsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Bundesärztekammer veröffentlichen Stellungnahmen, in denen sie den NGO-Sprech brav kolportieren. Staatliche Institutionen wie das RKI, das sich jahrelang für den Corona-Basar hat instrumentalisieren lassen und daher seine wissenschaftliche Autorität längst eingebüßt hat, liefern wie damals lärmende Zahlen. Ohne jeden Zweifel.

Mit dem selbsterzeugten Skandal wird wieder große Politik gemacht. Die weitreichendste Forderung der Klima-Experten heißt, es müsse angesichts der sommerlichen „Hitze“ ein „Schutz vor Gefährdungen durch die Klimakrise als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“ verankert werden (Berliner Morgenpost online 6.8.2026). Maßgeblich beteiligt ist die Organisation Fridays for Future (FfF), die bekanntlich an der Oberfläche Umwelt und Klima predigt, tatsächlich aber die Welt nach ihrem Geschmack und Machtinteresse umgestalten will („Another world is possible“).

Carsten Schneider, der ins Amt des Bundesumweltministers gelangt ist, übernimmt die Phrasen von einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe“ im „Grundgesetz“ unbesehen. Seine strebsamen SPD-Kollegen aus dem Ressort Finanzen, Soziales & Arbeit, Bauen & Entwicklung ereifern sich mit ihm. „Noch in dieser Legislaturperiode“ sollten Grundgesetzänderungen verwirklicht werden. Die nächsten Übergriffe auf Verfassung und Rechtsstaat sind also in Planung. Günstig angeboten werden sie an den Universitäten, zuletzt beispielsweise im Mai 2026 auf einer eintägigen rechtswissenschaftlichen Tagung auf dem Campus in Frankfurt/Main.

Es waren 27 Grad Celsius an diesem Tag im Mai, als sich bei strahlendem Sonnenschein, in einem Nebengebäude des Bockenheimer Campus‘, ungefähr 30 Vertreterinnen des Öffentlichen Rechts (darunter 7 Männer) zu einer Veranstaltung trafen, unter dem Titel „Vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt“. Zwei Professorinnen eröffneten die Versammlung mit den einschlägigen Worten: „Sie sehen ja: Es ist heiß, wir müssen nichts erklären […]. Und sie wissen ja, hohe CO2-Emissionen heute bedeuten weniger Grundrechte morgen.“

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