Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf: Warum ihre Abtreibungsposition noch radikaler ist als gedacht

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Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf: Warum ihre Abtreibungsposition noch radikaler ist als gedacht
Bildquelle: NiUS

Die als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich am Dienstagabend bei Markus Lanz erstmals öffentlich zur Debatte um ihre Person geäußert. In der ZDF-Sendung beklagte sie eine verzerrte mediale Darstellung ihrer Positionen – insbesondere zum Thema Abtreibung. Wie aus einem 500-Seiten-Gutachten für die damalige Ampel hervorgeht, liegt ihre Abtreibungsposition allerdings – nachweislich – weit links der Grundkonsens der Gesellschaft. Ihre Wahl scheiterte demnach nicht an einer „Kampagne“, sondern für Konservative indiskutable Positionierung.

Ohne konkrete Medien beim Namen zu nennen, sprach Brosius-Gersdorf von einer medialen „Kampagne“. Besonders beim Thema Schwangerschaftsabbruch sei ihre Haltung „verkürzt“ und „falsch wiedergegeben“ worden. Auch wenn sie es nicht explizit sagte: Die Beschwerde richtete sich offensichtlich auch gegen die Berichterstattung von NIUS, das seit der vergangenen Woche mehrfach fragwürdige Aussagen der Juristin problematisierte.

Dabei sollen „Grenzen“ überschritten worden sein, so die Richterkandidatin. Grünen-Fraktionsvorsitzerin Britta Haßelmann überschlug sich förmlich mit Vorwürfen („Hetze“, „Diskreditierung“, „Diffamierung“), die SPD fingierte offenbar „Morddrohungen“. Auch SPD-Politiker Karl Lauterbach behauptet, dieses Nachrichtenportal hätte eine „Kampagne“ gefahren, womit gleichfalls insinuiert wird, NIUS hätte unfair oder falsch berichtet. Solche Vorwürfe entbehren jeder Faktengrundlage.

Im Zentrum steht Brosius-Gersdorfs Haltung zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens, wie NIUS unter anderem hier berichtete.

„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

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