Wie der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler gegenüber Apollo News erklärt, ist die Aussetzung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Bundesverfassungsschutz ein „Erfolg für die AfD“ – wenn auch „nur ein vorläufiger“. Die Stillhaltezusage ist Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung im Rahmen eines Eilverfahrens der AfD. Wie Boehme-Neßler erklärt, kommt es deshalb immer noch auf das Hauptsacheverfahren an.
Diesbezüglich sieht er für den Verfassungsschutz Probleme: „Aus meiner Sicht stützt die Zitatesammlung, die der Verfassungsschutz bis jetzt durchgestochen hat, nicht im Ansatz die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch.“ Die geleakten Teile des Gutachtens enthalten die zentralen Passagen, auf die der Verfassungsschutz seine Entscheidung stützt – dadurch wurde bekannt, dass vor allem die vermeintliche Befürwortung eines „ethnischen Volksbegriffs“ der AfD zu der Einstufung geführt hat.
Politisch ist für Boehme-Neßler die Verantwortung klar: „Interessant ist auch, dass die ehemalige Bundesinnenministerin nach dem Compact-Verbot zum zweiten Mal juristischen Schiffbruch erleidet. Das wirft kein gutes Licht auf Frau Faeser.“ Die damalige Bundesinnenministerin hatte am vergangenen Freitag öffentlich die Hochstufung der AfD verkündet – wenige Tage vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt.
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