„Digitale Gewalt“ als Straftatbestand? CDU-Forderungen gehen noch über den Entwurf der Justizministerin hinaus

vor 2 Tagen

„Digitale Gewalt“ als Straftatbestand? CDU-Forderungen gehen noch über den Entwurf der Justizministerin hinaus
Bildquelle: Apollo News

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es Forderungen, den Gesetzentwurf des von SPD-Justizministerin Hubig geführten Ministeriums gegen sogenannte Deepfakes und „digitale Gewalt“ noch weiter zu verschärfen. Hubigs Entwurf stand dabei bereits in der Kritik – etwa beim Deutschen Anwaltverein (DAV), der vor einer „expansiven Tendenz“ des geplanten Gesetzes warnte: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert, Tatbestände zu unbestimmt formuliert und strafprozessuale Folgen nicht ausreichend bedacht (Apollo News berichtete).

Der DAV kritisierte insbesondere die Verwendung des Begriffs „digitale Gewalt“ als unjuristisch; die Verwendung des Begriffs sei „rechtspolitisch verfehlt“. Der Entwurf des Ministeriums räume selbst ein, dass der Begriff kein juristischer, sondern ein „Sammelbegriff aus dem gesellschaftlichen und politischen Diskurs“ sei – „ebendies ist das Problem“, heißt es.

Gerade hier aber setzen die neuen CDU-Forderungen an: Man solle explizit einen „Straftatbestand für digitale Gewalt“ einführen, fordert demnach die Frauen-Union NRW und erhält Rückendeckung von ganz oben: Die Unionsfraktion im Bundestag fordere von Hubig, den Gesetzentwurf weiter zu verschärfen, berichtet Politico.

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