Im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags ist durch nun veröffentlichte Dokumente bekannt geworden, dass während der Corona-Pandemie ein damals 14-jähriger Junge elf Tage lang zwangsweise in Räumen für Quarantäneverweigerer am Hammerweg 26 in Dresden untergebracht wurde. Die Räumlichkeiten befanden sich direkt neben der örtlichen Justizvollzugsanstalt. Das berichtet die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung. Der Junge war dort vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 isoliert. Der Jugendliche soll aus dem Landkreis Bautzen stammen.
Wie es zu der Maßnahme kam, lässt sich bislang nicht klären. Auf die Fragen, wer die Unterbringung angeordnet hat, ob mildere Mittel geprüft wurden und ob ein Familiengericht eingeschaltet war, erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung: „Können wir nicht beantworten. Wir sind schlicht nicht zuständig. Die Einweisung erfolgte auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes und wurde von den Kommunen und Landkreisen umgesetzt.“
Der Landkreis Bautzen wiederum teilte mit, die Umstände seien dort nicht bekannt. Es lägen auch keine Informationen vor, „die eine Zuordnung dieser Unterbringungsmaßnahme zu unserem Zuständigkeitsbereich bestätigen“.
PUTINS KRIEG: "Sie verdienen einen direkten Schlag!" Kreml droht Berlin jetzt mit Bestrafung | LIVE












