Die Überzeugung der Gerichtskammer basiert auf Vernehmungen zahlreicher Zeugen und auf diversen Schriftstücken. Eine Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation ergab, dass die Beteiligten über „kein nennenswertes Vermögen verfügten und teilweise von staatlichen Transferleistungen“ lebten.
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