Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen, vor allem aber auch höhere Kosten in vielen Bereichen. So verteuert sich der Grundpreis für das sogenannte Deutschlandticket ab Januar von 49 auf 58 Euro. Auch der Preis für den Standardbrief bei der Post steigt, von 85 auf 95 Cent. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten, statt bisher 70 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten.
Schneller werden dafür Überweisungen: Ab 9. Januar sind Banken und Sparkassen verpflichtet, „Echtzeitüberweisungen“ zu empfangen und ab Oktober müssen sie ihren Kunden auch ohne Ausnahme ermöglichen, solche Zahlungen abzuschicken. Viele Banken bieten das schon jetzt an, allerdings teils noch gegen Aufpreis, der abgeschafft wird. Bei solchen „Echtzeitüberweisungen“ kommt das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger an.
Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Schnelligkeit und Bandbreite liefert, können Verbraucher die Rechnung für ihren Internetzugang ab dem neuen Jahr kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. „Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist“, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale NRW.
Weniger Kabelsalat soll es durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie geben, die nur noch einen Standard-Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte vorschreibt – und zwar USB-C. Ein solcher Steckeranschluss muss künftig bei den entsprechenden neuen Geräten vorhanden sein.
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