Die Landesmedienanstalten haben 2025 mindestens 2.500 Beiträge in sozialen Netzwerken wegen des Verdachts auf Äußerungs-Delikte an Kriminalbehörden weitergeleitet und knapp 4.000 Mal Löschanfragen an Plattformen gerichtet. Dies ergibt eine Anfrage von NIUS bei den Medienanstalten. Häufig betreffen die Meldungen die Straftatbestände Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Politiker-Beleidigung (Paragraf 188).
Die Behörden, die eigentlich über die Einhaltung des Jugendschutzes wachen sollen, durchsuchen seit einigen Jahren das Netz mit KI und stoßen dabei regelmäßig auf Inhalte, die sie als strafbar bewerten. Damit agieren die Medienanstalten wie Ermittlungsbehörden – ohne jedoch ein entsprechendes Mandat dafür zu haben.
Besonders hoch sind die Zahlen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. So hat NRW im vergangenen Jahr in 1.308 Fällen bei einer Plattform auf die Entfernung eines Beitrags gedrängt. In Bayern geschah dies 1.663 Mal. Die Landesanstalt für Medien NRW leitete 809 Beiträge an die Strafverfolgungsbehörden weiter, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien meldete 51 Beiträge bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, 60 weitere bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet.
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