Versteckt sich hinter dieser Passage im Tankrabatt-Gesetz eine Erhöhung der Mehrwertsteuer?

vor 3 Monaten

Versteckt sich hinter dieser Passage im Tankrabatt-Gesetz eine Erhöhung der Mehrwertsteuer?
Bildquelle: NiUS

„Wir werden die Energiesteuer, das ist die Mineralölsteuer, bei Diesel und Benzin um circa 17 Cent pro Liter für zwei Monate senken“, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz am Montag verkündet. Die Wahrheit ist: Die Regierung senkt die Energiesteuer nur um 14,04 Cent. Eine krumme Zahl, die nun Spekulationen auslöst, ob sich dahinter nicht auch eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent verbirgt.

In Deutschland ist es skurrile Normalität, dass auch die Steuern und Abgaben, die auf den Liter Diesel oder Benzin anfallen, nochmals besteuert werden – und zwar mit der Mehrwertsteuer. Diese Doppelbesteuerung macht sich die Bundesregierung bei der Spritpreis-Entlastung ganz offensichtlich zunutze: Weil auf die 14,04 Cent Energiesteuer zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer draufgeschlagen würden, kommt in der Gesamtrechnung eine Entlastung von 16,71 Cent zustande.

Bemerkenswert ist jedoch, was in der Gesetzesbegründung zum Tankrabatt-Gesetz (liegt NIUS vor) zu lesen ist, denn dort heißt es wörtlich: „Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer, ergibt sich eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto je Liter.“ Die Worte „bis zu“ lassen einen für Bürokraten auffälligen Spielraum für eine Veränderung der Entlastungswirkung. Ein solcher Spielraum könnte nur in einem Falle greifen: wenn der Satz der Mehrwertsteuer verändert würde.

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