Schönbohm gewinnt vor Gericht gegen das ZDF – muss aber die Kosten selber tragen

vor 2 Monaten

Schönbohm gewinnt vor Gericht gegen das ZDF – muss aber die Kosten selber tragen
Bildquelle: NiUS

Sieg in 4 von 5 Punkten – aber keine Geldentschädigung: Das hat das Oberlandesgericht in München heute in zweiter Instanz im Rechtsstreit zwischen dem früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und dem ZDF entschieden. Das OLG folgte damit der Entscheidung des Landgerichts, das dem Sender in erster Instanz die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im „ZDF Magazin Royal“ getätigt wurden, untersagte. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht erneut zurück. Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann vorgekommen war, eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert.

Es ist einer der bedeutendsten deutschen Medien-Rechtsstreits der letzten Jahre: In einem Zivilverfahren musste das Gericht in München am Dienstagmittag der Frage nachgehen, wie weit Satire gehen darf, wenn sie mit Vorwürfen über reale Personen arbeitet.

Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ hatte Schönbohm im Oktober 2022 eine seiner zweifelhaften „Investigativ“-Formate gewidmet, thematisierte dessen frühere Rolle beim Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“, dem Verbindungen zu russischen Akteuren nachgesagt wurden. In der Sendung entstand der Eindruck, Schönbohm selbst habe Nähe zu russischen Nachrichtendiensten oder sei zumindest ein Sicherheitsrisiko.

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