Das Geständnis der Mächtigen: Die anlasslose und flächendeckende Internet-Kontrolle ist da

vor etwa 8 Stunden

Das Geständnis der Mächtigen: Die anlasslose und flächendeckende Internet-Kontrolle ist da
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Mitte August hat die Thüringer Landesregierung vier Kleine Anfragen unter anderem vom Landtagsabgeordneten MdL Jens Cotta (AfD) zum Aufsichtssystem KIVI beantwortet. Darin geht es um automatisierte Suche in öffentlich zugänglichen Internetinhalten, um besondere Kategorien personenbezogener Daten, um technische Betriebswege einschließlich Diensten von Amazon und um die Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Zentrale Meldestelle des BKA.

Zugleich verweist die Regierung auf den geplanten neuen § 109a Medienstaatsvertrag, der den Einsatz technischer Mittel zur automatisierten Prüfung erstmals ausdrücklich regeln soll.

Die vier Antworten sind zuerst vollständig auf alexander-wallasch.de veröffentlicht worden. Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat die Antworten ausgewertet. Im Gespräch mit Alexander Wallasch ordnet er ein, was die Landesregierung bestätigt, wo die Aufsichtskette zur Thüringer Staatskanzlei verläuft und warum aus seiner Sicht eine allgemeine Aufgabennorm keine Grundlage für anlasslose maschinelle Rasterung öffentlicher Kommunikation ist.

Es geht weniger um einzelne Beanstandungen als um die Frage: Darf Medienaufsicht zuerst suchen und daraus den Verdacht erzeugen – und was bedeutet das für journalistische Angebote, die technisch im selben Suchraum liegen wie jedes andere Telemedium?

Alexander Wallasch: Sie haben als erster vier Antworten der thüringischen Landesregierung analysiert und veröffentlicht – Antworten auf Anfrage Thüringer AfD-Abgeordneten. Um was ging es dabei?

Dirk Schmitz: Es ging unter anderem um die Fragestellung, in welchem Umfang und wie das Staats-KI-System KIVI im Rahmen der Landesmedienanstalten genutzt wird. Und es ging um Datenschutz.

Die Landesmedienanstalten wollen staatsfern sein. Was hat die thüringische Landesregierung damit zu tun?

Staatsferne heißt nicht staatsfern. Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist nach § 40 Abs. 2 ThürLMG unabhängig und hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie unterliegt aber dem Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG, § 52 Abs. 1) der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde. Und „Oberste Landesbehörde“ ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ThürLMG) das für Medienrecht zuständige Ministerium.

Tatsächlich wird diese Funktion derzeit von der Thüringer Staatskanzlei wahrgenommen. Dort liegt Medienrecht insbesondere im Referat 32. Aktuell zuständig sind insbesondere der Chef der Staatskanzlei Stefan Gruhner sowie der Staatssekretär für Medien und Europa Stephan König. Und die TLM selbst bezeichnet ausdrücklich die Thüringer Staatskanzlei als ihre Rechtsaufsichtsbehörde.

Nach § 52 Abs. 3 ThürLMG kann die Staatskanzlei die TLM schriftlich auf eine rechtswidrige Maßnahme oder Unterlassung hinweisen, sie auffordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen, wenn dies nicht geschieht, der TLM anweisen, innerhalb einer bestimmten Frist „im Einzelnen festgelegte Maßnahmen“ durchzuführen, und bei Nichtbefolgung sogar die Maßnahme anstelle der TLM selbst durchführen oder durch einen anderen durchführen lassen.

Jetzt müssen wir über KIVI sprechen. Das ist keine Frucht, sondern die Abkürzung für ein KI-System, das ein privates Unternehmen entwickelt hat, das offensichtlich von irgendjemandem beauftragt wurde, das für die Landesmedienanstalt zur Verfügung zu stellen.

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