Potsdamer Treffen: Lügenportal „Correctiv“ unterliegt erneut vor Gericht

vor 4 Monaten

Potsdamer Treffen: Lügenportal „Correctiv“ unterliegt erneut vor Gericht
Bildquelle: Deutschland Kurier

Das angebliche „Potsdamer Geheimtreffen“ von Patrioten sowie Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Rechtspflege im November 2024 beschäftigt bis heute die Gerichte. Die Fake News-Schleuder „Correctiv“ muss dabei erneut eine schallende juristische Ohrfeige einstecken. Im Streit um die Lügen-„Berichterstattung“ des sogenannten Rechercheportals konnte sich jetzt auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wie zuvor schon Top-Jurist Ulrich Vosgerau erfolgreich durchsetzen.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat einer Klage der AfD-Politikerin stattgegeben und „Correctiv“ damit insgesamt drei Behauptungen untersagt. Konkret verbot das Gericht unter anderem die Aussage, es sei bei dem Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen.

In dem Verfahren ging es im Kern um die Frage, ob einzelne Aussagen von „Correctiv“ als Meinungsäußerungen zu werten seien oder als Tatsachenbehauptung. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig, das Lügenportal kündigte Berufung an.

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