Niehoff-Strafbefehl: Chefin des zuständigen Amtsgerichts leitete zuvor Staatsanwaltschaft während „Schwachkopf“-Razzia

vor etwa 1 Jahr

Niehoff-Strafbefehl: Chefin des zuständigen Amtsgerichts leitete zuvor Staatsanwaltschaft während „Schwachkopf“-Razzia
Bildquelle: Apollo News

Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Strafbefehl gegen den Rentner Stefan Niehoff erlassen. Das bestätigte das Gericht gegenüber Apollo News. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts, Ursula Redler, wechselte erst kürzlich von ebenjener Behörde, die den Strafbefehl beantragt hatte, der Staatsanwaltschaft Bamberg, nach Haßfurt. Bis Ende Januar war sie Oberstaatsanwältin in Bamberg, ehe sie am 1. Februar in die Behörde in Haßfurt wechselte – ein in der bayerischen Justiz übliches Rotationsverfahren.

In ihrer vorherigen Position als Oberstaatsanwältin beaufsichtigte sie die Ermittler, die nicht nur eine die „Schwachkopf“-Razzia gegen Niehoff erwirkten, sondern auch am 30. Januar den neuen Strafbefehl beim Amtsgericht Haßfurt beantragte – zwei Tage, bevor Redler dort die Stelle als Direktorin übernahm, wie die Welt auf Anfrage von dem Gericht erfuhr.

Dort legte sie umgehend eine dienstliche Stellungnahme ab, in der sie erklärte, in welchen Fällen sie aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft zuvor befangen sei. Aufgrund ihrer Stellung als Direktorin des Amtsgerichts besitzt Redler erhebliche Macht – so ist sie für die Organisation des Gerichts verantwortlich.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel