MDR bereitet Klage vor, falls AfD in Sachsen-Anhalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren will

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MDR bereitet Klage vor, falls AfD in Sachsen-Anhalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren will
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Die AfD in Sachsen-Anhalt hat deutlich gemacht, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abschaffen will. Stattdessen soll es ein reduziertes Grundangebot geben, das nicht mehr über einen festen monatlichen Beitrag finanziert werden soll. Der MDR bereitet sich nun darauf vor, dass die AfD die Regierung stellen und das Vorhaben umsetzen könnte. Wie die FAZ unter Berufung auf interne Kreise berichtet, bereite der MDR rechtliche Schritte vor, falls die AfD den Medienstaatsvertrag kündigen wolle.

Welche Schritte man ergriffe, hinge davon ab, welche Verträge genau gekündigt werden. Denn neben dem bundesweit gültigen Medienstaatsvertrag, der die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für Privatmedien festlegt, gibt es für jedes Bundesland noch weitere Verträge. In Sachsen-Anhalt gibt es noch einen Staatsvertrag speziell für den MDR sowie für das ZDF und die ARD. Daneben gibt es noch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe und Verteilung der Beiträge regelt.

Je nachdem, welcher Vertrag von der AfD gekündigt würde, müsste es verschiedene Kläger geben, und es wären unterschiedliche Gerichte zuständig. „Das ist eine nie dagewesene Situation, bei der viele grundlegende Fragen noch nicht geklärt sind“, sagt der Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung in Hamburg, Wolfgang Schulz, der FAZ. Sollte die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes betroffen sein, könnte auch direkt vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.

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