Das Landgericht Traunstein hat einen 55 Jahre alten, suspendierten Bundespolizisten aus dem Landkreis Rosenheim zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann, der von Medien immer wieder als „Polizistin“ bezeichnet wird, hatte die Vergewaltigung der minderjährigen Tochter einer Freundin vollumfänglich eingeräumt. Hinzu kamen Schuldsprüche wegen Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von fast 2.000 Bildern und Videos, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte war kein gewöhnlicher Streifenbeamter. Nach übereinstimmenden Medienberichten gehörte er früher der GSG 9 an und war unter anderem in Afghanistan eingesetzt. Später begann er eine Hormonbehandlung und ließ seinen Geschlechtseintrag ändern. Zwei psychologische Gutachten sollen vor rund zehn Jahren bestätigt haben, dass er sich als Frau empfinde. Die Änderung erfolgte demnach noch nach dem damaligen Transsexuellengesetz. Sein Personenstand weist ihn seither als weiblich aus. Im besten Irrenhaus-Deutschland aller Zeiten – FDP und CDU sei ausdrücklich hierfür gedankt (FDP hat es eingeführt, CDU nicht zurückgedreht wie versprochen – soll derjenige einen auf den Deckel bekommen, der bei einem Mann, juristisch Frau, der von seinem „Mädchenschwanz“ spricht, mit dem er den Teenager vergewaltigt hat, auch weiterhin korrekt von einem Mann spricht.
Wer mit seinem „Schwanz“ vergewaltigt, ist vieles, aber ganz bestimmt keine Frau.
Bundestag LIVE: Regierungsbefragung mit Katherina Reiche und Steffen Bilger | 07.06.26











