Kurz vor Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni 2026 haben die niederländischen Behörden die Untersuchung von Smartphones, Laptops und Tablets neuer Asylbewerber ausgesetzt. Ausgerechnet in dem Moment, in dem Brüssel strengere Grenzkontrollen, schnellere Verfahren und eine verschärfte Überprüfung an den EU-Außengrenzen verspricht, fällt in den Niederlanden ein Instrument weg, das Sicherheitsbehörden bislang zusätzliche Hinweise liefern konnte.
Begründet wird der Schritt mit Grundrechten und fehlender gesetzlicher Grundlage. Nach Angaben der Migrationsdienste verletzt die bisherige Praxis, Asylbewerber zur Durchsuchung ihrer Geräte um Erlaubnis zu bitten, deren Rechte und steht auf keinem klaren rechtlichen Fundament. Der niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst IND, der am 12. Juni die Erstüberprüfung vom Asyl-Screeningdienst DISA übernimmt, wird persönliche elektronische Geräte deshalb nicht länger analysieren. Ein interner IND-Bericht warnt bereits vor den Folgen: „Dies kann dazu führen, dass der IND in der Vorphase relevante Sicherheitssignale übersieht.“
Die Entscheidung hat eine längere Vorgeschichte. Der niederländische Staatsrat hatte bereits entschieden, dass die Durchsuchung von Smartphones ohne richterliche Anordnung einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von Asylbewerbern darstellt. Seit 2014 hatten Grenzbeamte die Geräte von Ankommenden manuell überprüft. Nach den Pariser Terroranschlägen von 2015 kam laut Untersuchungen der Universität Utrecht softwaregestützte Datenextraktion hinzu. Nun wird dieses Verfahren gestoppt, weil seine rechtliche Grundlage nicht trägt.
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