Im Frühjahr 2021 traf das Bundesverfassungsgericht eine der folgenreichsten Entscheidungen der jüngeren deutschen Geschichte. Karlsruhe erklärte den Klimaschutz faktisch zur Verfassungsfrage der Zukunft – und gab damit einer Klage statt, die Luisa Neubauer und weitere Klimaaktivisten eingereicht hatten. Die Richter verpflichteten den Staat zu schärferen Klimamaßnahmen und argumentierte mit drohenden Gefahren für zukünftige Generationen, begründet mit Annahmen der Klimamodelle des Weltklimarats IPCC und der Logik eines begrenzten globalen CO2-Restbudgets.
Doch nun hat sich etwas Entscheidendes verändert. Innerhalb der Klimaforschung selbst werden ausgerechnet jene Extremprognosen relativiert, auf die sich Politik und Gerichte jahrelang stützten. Das besonders drastische Szenario SSP5-8.5, dem zufolge rund 5 Grad Erwärmung erwartet wurden, gilt inzwischen nicht mehr als plausibles „Business-as-usual“-Szenario, sondern als „unplausibel“ – es wurde ausrangiert. Der Grund: Die Forscher gehen inzwischen davon aus, dass die weltweiten Emissionen deutlich geringer ausfallen dürften als noch vor einigen Jahren prognostiziert. Was bedeutet das für einen Beschluss, der auf genau dieser Dramatik aufbaute? NIUS hat dazu mit zwei Staatsrechtlern gesprochen: dem Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler und dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek.
Boehme-Neßler hält den Wegfall der extremen Drohkulisse für hochrelevant. Das Bundesverfassungsgericht habe sich zwar nicht ausdrücklich auf SSP5-8.5 berufen, aber sinngemäß seine Horrorprognosen übernommen: „Das Bundesverfassungsgericht stützt sich jetzt nicht ganz direkt [...] aber indirekt, indem es von einer Apokalypse redet.“ Weil Klimapolitik massive Grundrechtseingriffe bedeutet, hängt ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit unmittelbar vom Ausmaß der behaupteten Gefahr ab. „Grundrechtseingriffe sind nur dann erlaubt, wenn sie verhältnismäßig sind“, sagt Boehme-Neßler. Und verhältnismäßig seien sie nur, wenn sie auch erforderlich seien.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











