Fast ein Jahr nach dem Verbot von Compact entscheidet am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage des Magazins. In einem spektakulären Verfahren hatte das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH am 16. Juli 2024 verboten und in den Räumlichkeiten des Magazins eine Razzia durchführen lassen.
Jürgen Elsässer, der Chefredakteur von Compact, wurde frühmorgens auf der Schwelle zu seinem Haus im Bademantel kalt erwischt – dieser Zustand hielt jedoch nicht lange an. Im August hatte das Magazin Klage gegen das Verbot eingereicht und im Eilverfahren eine Aussetzung bis zur Hauptverhandlung erwirken können. Diese fand an zwei Verhandlungstagen bereits vor zwei Wochen statt – jetzt verkündet das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Entscheidung.
Pikant ist die Sache aus zwei Gründen: Eine Berufung ist eben nicht möglich, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist. Ein Urteil wäre somit endgültig und rechtskräftig. Compact könnte gegen das Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht klagen – das hätte aber keine aufschiebende Wirkung, das Magazin dürfte seiner Tätigkeit also nicht weiter nachgehen.
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