Am 21. Juli 2026 finden Beamte der JVA Bremervörde Fatih Khan Gazioglu tot in seiner Zelle. Es handelt sich um den Haupttäter eines der schlimmsten Verbrechen im Nachkriegsdeutschland. Das niedersächsische Justizministerium spricht von Suizid ohne Hinweis auf Fremdverschulden. Die Staatsanwaltschaft Stade stellt daraufhin das Verfahren gegen ihn ein. Was bleibt, sind die Ermittlungsverfahren gegen Enise Ö., Mutter des Kindes, und Sylvia S., in den Akten als Patentante geführt.
Haftbefehle gegen die beiden Frauen wurden bis heute nicht beantragt. Die Ermittlungen laufen jedoch weiter. Die Staatsanwaltschaft bekräftigt gegenüber NIUS: „Haftbefehlsanträge sind von hier aus mangels dringenden Tatverdachts derzeit nicht gestellt worden.“
NIUS Investigativ hat vertrauliche Ermittlungsakten ausgewertet: den vorläufigen Abschlussbericht der Mordkommission „Dankers“, die Bewegungsanalysen zu Sylvia S. und Enise Ö., die Handyauswertung von Fatih Gazioglu und hunderte Seiten Zeugenaussagen. Die Aufarbeitung durch NIUS zeichnet ein verstörendes Bild einer grausamen Tat. Ein Bild, in dem die Verstrickungen der beiden Frauen in die Tat viel tiefer reichen als bisher bekannt war.
Gegen 11 Uhr beginnt in der „Stethu Mutter und Kind“, einem Frauenhaus in Stade, ein sogenanntes Hilfeplangespräch. Im Raum sitzen Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamts Hannover, außerdem Gazioglu und Enise Ö., die Eltern des Kindes. Sylvia S. darf nicht an dem Gespräch teilnehmen und muss die Einrichtung verlassen. Sie wartet vor dem Haus.
Kurz nach 12 Uhr gehen die ersten Notrufe ein. Zu diesem Zeitpunkt sind sechs Menschen tot. Eines der Opfer ist Jennifer J. (Name geändert), Vormundin der Tochter von Enise Ö., die vom Jugendamt Hannover bestellt wurde.
Gazioglu sagt später gegenüber der Polizei aus, er habe Ö. angeschrien, den Raum zu verlassen, damit sie die Tat nicht mitansehen müsse. Ö. sagt, sie habe in einer Pause nach ihrer Tochter gesehen. Eine Bewohnerin gibt an, Ö. sei aus dem Büro gekommen, und zwar erst nach dem ersten Schuss. So steht es im vorläufigen Abschlussbericht der Polizei, der NIUS vorliegt.
Die Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße 29 in Stade. Hier geschah die Horrortat.
Enise Ö., geborene Y., wohnte zusammen mit dem Täter in Garbsen bei Hannover. Sie besitzt, genau wie ihr Lebenspartner Gazioglu, lediglich die türkische Staatsbürgerschaft.
Eine Zeugin sieht vor dem Gespräch in Stade Sylvia S., Enise Ö. und Fatih Gazioglu in der Einfahrt rauchen. Dann gehen sie ins Haus. Ö. trägt dabei, so die Zeugin in einer Nachvernehmung, die kleine Ledertasche von Gazioglu. In der Tasche befinden sich eine Waffe mit 21 Schuss und ein langes Messer.
Draußen, nach den Schüssen, sehen Zeugen Enise Ö. das von drei Schüssen in Rücken und Brust getroffene Opfer Jennifer J. Sie ist die gesetzliche Vormundin des Kindes.
Ö. soll J. festgehalten, zu Boden geschubst und auf sie eingeschlagen haben. Dabei schreit sie mehrfach den Satz: „Ihr habt mir das Kind genommen.“ Das Opfer war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Fenster gesprungen und durch drei Schüsse getroffen. Laut Zeugenaussagen sei sie leichenblass gewesen. Andere Zeugen hören denselben Satz: „Ihr habt mir mein Kind genommen.“ Auch in einer Aufnahme eines Notrufs hört man den Satz. Jennifer J. stürzt mit letzter Kraft nach der Attacke von Ö. auf die gegenüberliegende Straßenseite und verstirbt dort trotz Reanimationsmaßnahmen wenig später.
Vor dem Angriff auf Jennifer trifft eine Mitarbeiterin der Einrichtung Ö. auf der Treppe. Die Zeugin will die Frauen nach den Schüssen in ihre Zimmer schicken. Ö. sagt zu ihr „Halt die Fresse“ und „Hure“. Die Zeugin beschreibt Enise Ö. als extrem emotional.
Auch die Bewegungsanalyse der Polizei, die NIUS vorliegt, beschreibt Ö. um 12:10:40 Uhr vor dem Haus: Sie schubst die tödlich verletzte J. zu Boden und schlägt mehrfach auf sie ein. Statt danach zu fliehen, gehe sie laut Bewegungsanalyse zurück ins Gebäude, in Richtung des Raumes, in dem fünf hingerichtete Menschen liegen. Das Einschlagen auf ein fliehendes Opfer wertet die Polizei als Fluchtverhinderung. Die Beamten schreiben, das Verhalten widerspreche der Einlassung Gazioglus: Ö. habe von nichts gewusst.
Ö. selbst schildert den Ablauf dagegen anders. Jennifer J. sei vom Boden aufgestanden und ihr in die Arme gefallen. Dann habe sie nach der Tochter gesucht und das Kind im Garten gefunden. Zur Tat sagt sie, sie könne Gazioglu verstehen, er habe keine andere Wahl gehabt. Der vernehmende Beamte notiert, dieser Satz bereite ihm Sorge. Es sei nicht sicher, dass von Ö. keine Gefahr für Dritte ausgehe, wenn sie über den Umgang mit ihrer Tochter entscheiden.
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