Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf aus Potsdam schreibt in ihrem neuen Buch „Wahl und Wahrheit“, dass es nicht verfassungsfeindlich sei, wenn man das deutsche Volk nach seiner Abstammung definiert.
Dieses Thema beschäftigt die Verfassungsschutzbehörden. Sie unterstellen den AfD-Politikern, dass sie das Volk nicht nach Staatsangehörigkeit definieren, sondern nach Abstammung, und deshalb Deutsche mit Migrationshintergrund diskriminieren würden. Dieses Argument spielt bei den Erwägungen von SPD und Grünen eine große Rolle, ob sie das Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragen sollen.
Brosius-Gersdorf widerspricht also und erklärt: „Dass ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis gegen die FdGO verstoße, ist in dieser Pauschalität nicht richtig.“ Es wäre verfassungsrechtlich sogar zulässig, die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip auszurichten. Und sogar die Einwanderung und Einbürgerung dürfe so gesteuert werden, dass das Staatsvolk eine Einheit im Sinne der Herkunft bleibt: „Das dem Abstammungsprinzip zugrunde liegende Ziel, die soziokulturelle Homogenität des Volkes zu wahren, darf der Staat grundsätzlich auch zum Maßstab der Zuwanderungspolitik machen.“
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