Gericht entscheidet: Man darf Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen

vor mehr als 1 Jahr

Gericht entscheidet: Man darf Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen
Bildquelle: NiUS

Das aktivistische und in Teilen regierungsfinanzierte Medienportal Correctiv hat die nächste Schlappe vor Gericht eingefahren: Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch darf dem Medium weiterhin vorwerfen, Correctiv verbreite dreckige Lügen.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Correctiv wollte einen Teil aus einer Rede der AfD-Politikerin beim Landesparteitag der AfD Berlin in Jüterbog verbieten lassen, in dem von Storch von der „dreckigen Correctiv-Lüge“ sprach. Gemeint war die Berichterstattung über das angebliche Geheimtreffen von Potsdam, bei dem unter anderem AfD-Politiker die Deportation von deutschen Staatsbürgern mit migrantischen Wurzeln geplant hätten – von zahlreichen Gerichten wurde die Deportations-Lüge inzwischen verboten.

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