In den USA hatte zuletzt eine Verschärfung der Prüfung von Visa-Antragstellern für Aufsehen gesorgt. Deutschland plant bei der Einreise nur in Einzelfällen, Social-Media-Konten zu überprüfen. Das geht aus einer Antwort an den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
Der AfD-Abgeordnete Keuter fragte das Auswärtige Amt an, ob – ähnlich wie in den USA – auch bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Visa-Antragstellung die Social-Media-Konten von Einreisenden oder Visa-Antragstellern aus Drittstaaten geprüft würden. Und, wenn nein, ob die Bundesregierung vorhabe, dies zu ändern.
Die Antwort des Auswärtigen Amts: Konten in sozialen Medien und Netzwerken würden bei Einreise durch die Bundespolizei nicht geprüft. Visa-Antragsteller seien nicht verpflichtet, ihre Konten und Aktivitäten in sozialen Netzwerken offenzulegen. Die Bundesregierung plane, künftig jedoch im Einzelfall öffentlich zugängliche personenbezogene Daten aus dem Internet mit Angaben aus Anträgen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln abzugleichen. Dies soll mittels einer automatisierten Anwendung geschehen – jedoch nur in Fällen, in denen Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben bestünden. Der Abgleich diene nur der Überprüfung, so das Auswärtige Amt, und enthalte keine Vorfestlegung, ob der Antrag genehmigt werde oder nicht.
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