Wie ARD und ZDF unsere Programmbeschwerden beerdigen

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Wie ARD und ZDF unsere Programmbeschwerden beerdigen
Bildquelle: Tichys Einblick

Wer einen Fehler bei ARD oder ZDF entdeckt, darf sich beschweren. Auf dem Papier klingt das nach demokratischer Kontrolle durch die Zuschauer. In der Praxis beginnt damit ein bürokratisches Verfahren, das die Beschwerden aufteilt, zusammenfasst, filtert, weiterleitet – und am Ende fast immer abweist.

Wie verworren, intransparent und am Ende selbstherrlich die Öffentlich-Rechtlichen mit Beschwerden umgehen, haben gerade die Medienjournalisten Stefan Fries von „Übermedien“ und Timo Rieg von „Telepolis“ eindrucksvoll dargestellt.

Eine verärgerte E-Mail ist noch keine förmliche Programmbeschwerde. Der Zuschauer muss darlegen, gegen welchen Programmgrundsatz ein Beitrag verstoßen haben soll – etwa gegen Sachlichkeit, Wahrheit, Menschenwürde oder journalistische Sorgfalt.

Zuständig ist zunächst der Intendant der betroffenen Anstalt. Damit prüft ausgerechnet die Führung jenes Hauses den Vorwurf, dessen Redaktion den beanstandeten Beitrag hergestellt hat. Erst wenn der Beschwerdeführer die Antwort nicht akzeptiert und fristgerecht widerspricht, gelangt der Fall zum Rundfunkrat, beim ZDF zum Fernsehrat.

Schon die Suche nach dem richtigen Adressaten wird nicht selten zu einem Irrgartenlauf im dichten Nebel. Für einen Beitrag in den „Tagesthemen“ ist nicht zwingend der Sender zuständig, der ihn zeigt – sondern die Landesrundfunkanstalt, die ihn produziert hat. ARD, ZDF und Deutschlandradio unterhalten unterschiedliche Regeln, Fristen und Abläufe.

Der Verdacht drängt sich auf, dass das Verwaltungsdickicht absichtlich so undurchdringlich gepflanzt wurde: um kritische Zuschauer abzuschrecken.

Nach der Recherche von „Übermedien“ hat es im vergangenen Jahr insgesamt 4.985 offizielle Programmbeschwerden gegeben. Im Jahr 2024 waren es rund 1.600, im Jahr 2023 lediglich 904. Leider sind diese Zahlen nur bedingt vergleichbar: Die Sender führen gar keine einheitliche Statistik mit einheitlicher Zählweise.

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