Fördergelder erschlichen? Fuldaer Antifa-Verein unter Druck

vor etwa 1 Jahr

Fördergelder erschlichen? Fuldaer Antifa-Verein unter Druck
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Verein „Fulda stellt sich quer“ (FSSQ), der am bundesweit ausgeschriebenen Programm „Demokratie leben“ teilnimmt, hat offenbar in erheblichem Ausmaß gegen das Regelwerk der städtischen „Partnerschaft für Demokratie Fulda“ verstoßen und so staatliche Fördergelder in fünfstelliger Höhe erschlichen. Laut der AfD Fulda hat der FSSQ-Verein zu Unrecht Fördergelder in Höhe von mindestens 73.123,60 Euro erhalten. Das gehe aus den Akten zu den Jahren 2019 bis 2023 hervor, die die AfD-Fraktion nach ihrem Antrag endlich einsehen konnte. Wie sich zeigt, stinkt in diesem Fall fast die gesamte Akte nach Korruption, Klüngel und inkorrekten Praktiken. Von Fristversäumnissen und Belegmängeln über Mehrfachabrechnungen und nicht erbrachte Leistungen bis hin zu Honorarverträgen des Vereins mit eigenen Mitgliedern findet sich fast alles, was man sich ausdenken kann.

Laut der Webseite des Bundesprogramms „Demokratie leben“ sollen die teils über kommunale Stellen wie jene in Fulda weitergereichten Gelder aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums dazu dienen, Projekte zu fördern, die „sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen“. De facto richten sich viele der Projekte gegen konkrete Parteien (oder eine bestimmte), was kaum mit dem Programmzweck übereinkommt.

Um die Gelder auf legale Weise zu erhalten, hätte der FSSQ-Verein allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Aber das geschah praktisch durchgängig nicht. So blieb der Verein Verwendungsnachweise für schon erstattete Gelder schuldig oder reichte sie nur verspätet nach. Frank Schüssler zitiert wörtlich aus den Regularien der lokalen Partnerschaft für Demokratie Fulda: Die Nachweise müssen demnach bis spätestens acht Wochen nach Projektende bei der Koordinierungsstelle eingehen. Ist das nicht der Fall, „müssen die Fördermittel in voller Höhe zurückgezahlt werden“. Zudem sind acht Wochen nach Projektende ein „Abschlussbericht“ und eine „Belegliste“ vorzulegen.

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