Im Zusammenhang mit einer Abschiebung nach Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland verurteilt. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter in Straßburg.
Deutschland muss nun 8000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt. Athen habe hier gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es.
Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











