In der EU hat auch das Schicksal ein Aktenzeichen. Es lautet: 509446. Das ist die Nummer eines Verfahrens, das der Französische Staatsrat am 13. Juli 2026 an den EU-Gerichtshof (EuGH) weitergereicht hat.
Darin geht es, nun ja, um Nikotinbeutel.
„Snus“, so nennen ihn die Schweden. Die Nordmänner betrachten ihn als Teil ihrer nationalen Lebensart. Der klassische Snus enthält Tabak. Man schiebt ihn zwischen Oberlippe und Zahnfleisch, dort gibt er Nikotin ab. Das Produkt erzeugt keinen Rauch, keine Asche und keine Kippe – dafür aber grandiose diplomatische Verwicklungen.
In der EU ist eben nichts so klein, dass man es nicht in einen institutionellen Flächenbrand verwandelt könnte.
Der Verkauf von Snus ist in der EU verboten, doch Schweden hat für sich beim EU-Beitritt 1995 eine Sondergenehmigung ausgehandelt. Die neueren weißen Nikotinbeutel enthalten gar keinen Tabak mehr. Deshalb fallen sie nicht unter das harmonisierte EU-Tabakrecht. Diese Lücke hat Frankreich, neben Deutschland der größte EU-Regulierungsautomat, schwer nervös gemacht.
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