Stolz gab die EU-Kommission am Montag bekannt, dass sie nun auch ChatGPT als „sehr große Online-Suchmaschine“ unter dem Digital Services Act (DSA) einstuft. In vier Monaten greifen damit zusätzliche Bestimmungen des DSA, erklärt die Kommission. Dabei gehe es auch um eine „Minderung der systemischen Risiken“, die sich „im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtswidriger Inhalte ergeben“, um „Grundrechte, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit“ sowie um Fragen des Jugendschutzes.
Eine der konkretesten neuen Eingriffsmöglichkeiten, die die EU damit durch den DSA gegenüber ChatGPT erhält, ist der sogenannte Krisenreaktionsmechanismus. Den kann Brüssel „im Krisenfall“ aktivieren und damit den Dienst dazu verpflichten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Darunter sind laut DSA explizit etwa eine Änderung der „algorithmischen Systeme“, „Beginn oder Anpassung der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ – den sogenannten „Trusted Flaggern“ – oder auch „Sensibilisierungsmaßnahmen“, die Nutzern „mehr Informationen“ zu bestimmten Krisen geben sollen.
Gemeint sind dabei offenbar vor allem bestimmte erwünschte Informationen. Schließlich ist an anderer Stelle im DSA die Rede davon, dass eine solche „sehr große Online-Suchmaschine“ – die Kategorie, unter die nun auch ChatGPT fällt – „Korrekturmaßnahmen“ ergreifen sollte, darunter die „Verbesserung der Sichtbarkeit“ bestimmter „verlässlicher Informationsquellen“.
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