Ab dem 11. Januar 2027 droht EU-Bürgern mit Auslandskonten Ungemach. Ab diesem Zeitpunkt soll es Banken aus Drittstaaten wie der Schweiz, Großbritannien, den USA oder auch Singapur untersagt sein, europäischen Bürgern sogenannte Kernbankdienstleistungen anzubieten. Damit sind im Prinzip drei Kernfunktionen gemeint: das klassische Einlagengeschäft, also Giro-, Spar- oder Festgeldkonten, das Kreditgeschäft sowie das Garantiegeschäft. Banken, die diese Dienstleistungen auch künftig EU-Bürgern anbieten wollen, müssen dann eine eigens zugelassene, vollständig beaufsichtigte Zweigstelle in genau dem Mitgliedstaat unterhalten, in dem der Kunde ansässig ist.
Bestandskunden, die zum 11. Juli 2026 ein Auslandskonto führten, können dies auch weiterhin behalten, solange sich die Vertragsgrundlage nicht grundlegend verändert. Hier besteht eine Grauzone, ein Interpretationsspielraum der europäischen Behörden, der sicherlich in Zukunft genutzt werden wird, um auch diese Kunden innerhalb des EU-Mauerwerks zurückzubewegen.
Ein typischer EU-Euphemismus, der darauf verweist, dass es im Kern um etwas ganz anderes geht: um zunehmende Kapitalkontrolle. Die von der EU-Kommission intendierte Reterritorialisierung von Bankkonten und damit auch von Kundeneinlagen fügt sich in das große Bild einer neuen Finanzmarktarchitektur. Viel war zuletzt die Rede von einer Bankenunion, einem gemeinsamen Regelwerk für die Institute und den Kreditmarkt, was letzten Endes vor allem der Vertiefung der Kapitalpools zur Staatsfinanzierung dienen dürfte.
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