ie geplante Verschärfung der Biomasseverordnung stößt bei Waldbesitzern, der Holzindustrie und Forstbetrieben auf deutlichen Widerstand. Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Freitag kritisierten mehrere Sachverständige den Verordnungsentwurf, den das Bundeskabinett am 1. Juli beschlossen hatte. Im Mittelpunkt stehen neue Einschränkungen bei der Förderung von Strom aus Holz sowie zusätzliche Meldepflichten für Anlagenbetreiber.
Mit der Änderung will die Bundesregierung die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in deutsches Recht umsetzen. Die Biomasseverordnung legt fest, welche Stoffe im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Biomasse gelten und damit bei der Stromerzeugung gefördert werden können.
Künftig sollen Sägerundholz, Furnierrundholz, sogenanntes Rundholz in Industriequalität sowie im Wald geerntete Stümpfe und Wurzeln grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Energieversorgungssicherheit gefährdet ist oder die lokale Industrie das Holz nicht ausreichend beziehungsweise nicht sinnvoller verwerten kann.
Hintergrund ist das sogenannte Kaskadenprinzip der EU. Demnach soll Holz vorrangig für langlebige Produkte wie Möbel oder Bauholz verwendet oder recycelt werden, bevor es zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrannt wird.
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