Linke und grüne Aktivisten wollen den Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahnrings per Volksentscheid weitgehend verbieten. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte den Antrag abgelehnt. Das Verfassungsgericht hob gestern die Ablehnung auf.Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ kann ihr Gesetzesvorhaben weiterverfolgen. Der Entwurf „Berlin autofrei“ sei vereinbar mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht, so das Gericht. Damit ist die Initiative einen wesentlichen Schritt weiter. Sie kann die nächste Phase des Volksbegehrens einleiten. Innerhalb von vier Monaten müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen.
Iris Spranger (SPD), Berliner Senatorin für Inneres und Sport.
Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl über den Gesetzentwurf abgestimmt wird. Der Volksentscheid wäre erfolgreich und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben.Schon im Sommer 2021 hatte die Initiative mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Doch bevor die zweite Phase zum Volksentscheid starten konnte, stoppte die Verwaltung das Verfahren, schaltete 2022 das Verfassungsgericht ein.
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