Drei AfD-Kandidaten bleiben bei der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat Eilanträge der Politiker endgültig abgewiesen. Betroffen sind der AfD-Landesvize Stephan Bothe (Landratskandidat im Kreis Lüneburg), der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Landratskandidat in Friesland) sowie Justin Vogel, der in Herzberg am Harz Bürgermeister werden wollte.
Das Gericht erklärte die Beschlüsse seien endgültig: „Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar“, so das OVG. Eine inhaltliche Prüfung, ob die Wahlausschlüsse rechtmäßig sind, finde demnach erst im Nachhinein statt. Das OVG verwies darauf, dass ein Wahleinspruch nach der Abstimmung der richtige Rechtsweg sei. So solle ein reibungsloser, termingerechter Wahlvollzug sichergestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht kann im Vorfeld der Wahl nicht mehr angerufen werden.
Die AfD kritisiert das Vorgehen scharf. Bothe warf den Gerichten vor, sie hätten sich „nicht mit den aus unserer Sicht rechtswidrigen Wahlausschlüssen befasst“. Er kündigte an, die Wahlen nach dem 13. September anzufechten: „Dann muss endlich in der Sache entschieden werden.“ Auch Sichert, Vogel und der Wilhelmshavener Oberbürgermeisterkandidat Thorsten Moriße wollen diesen Weg gehen. Moriße hatte zuvor bereits einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg verloren, jedoch auf eine weitere Beschwerde verzichtet (Apollo News berichtete).
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