„Dieser Gebetsruf hat in Dänemark keinen Platz“, erklärte Morten Bødskov der Nachrichtenagentur Ritzau. Und er sagte: „Man sollte nicht im Zweifel sein, ob man in einem Vorort von Islamabad gelandet ist, wenn man durch Dänemark geht.“ Der Ruf dürfe nicht über den dänischen Dächern zu hören sein.
Mit dieser Ankündigung setzt die sozialdemokratische Regierung unter Mette Frederiksen ihre klare Linie in der Integrations- und Einwanderungspolitik fort: Es handelt sich bereits um den dritten Versuch eines Einwanderungsministers, ein Muezzin-Verbot rechtlich abzusichern. Frühere Vorstöße aus den Jahren 2020 und 2025 waren nach Parlamentswahlen vorübergehend wieder gestoppt worden. Nun wird der nächste Versuch unternommen zu klären, ob ein landesweites Verbot mit der dänischen Verfassung und dem Schutz der Religionsfreiheit vereinbar ist.
Der Adhan wird traditionell fünfmal täglich über Lautsprecher von Moscheen ausgestrahlt, um die Gläubigen zum Gebet zu rufen. In Dänemark ist dies in der Praxis aber selten: Die Große Moschee in Kopenhagen verzichtet freiwillig auf einen Außenruf. In der Hauptstadt und in Aarhus dürfen lediglich einzelne Moscheen an Freitagen einen kurzen, leise gehaltenen Ruf senden – meist ohne nennenswerte Beschwerden aus der Nachbarschaft. Dennoch sieht die Regierung darin ein Symbol für eine schleichende Islamisierung, die zu viel öffentlichen Raum einnehme.
Rechtsgutachten zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels 2026 | 27.08.2026














