Das Verbot von AfD-Kugelschreibern und AfD-Aufklebern an Brandenburger Schulen, das mit der Einstufung des AfD-Landesverbandes als extremistische Bestrebung begründet wird, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Kaum beachtet wurde bislang: Selbige Vorschrift gilt auch für die linksextremistische Szene, die aktiv das Antifa-Logo, Hammer und Sichel sowie weitere Szenezeichen verwendet. Auch diese Symbole fallen unter das Verbot – das stellte das Brandenburger Bildungsministerium auf Anfrage von NIUS klar.
An mehreren Schulen in Brandenburg dürfen Schüler keine T-Shirts, Buttons, Kugelschreiber oder Aufkleber mit dem Logo der AfD mitbringen oder zeigen. Das Bildungsministerium begründet dies mit der Einstufung des Brandenburger AfD-Landesverbandes als extremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz.
Das Verbot gilt jedoch nicht nur für Symbole rechter Organisationen. Das Ministerium betont gegenüber NIUS, es gehe darum, Kinder und Jugendliche vor extremistischen Einflüssen „aller Phänomenbereiche“ zu schützen.
NIUS hatte das Ministerium gefragt, ob damit auch Kennzeichen und Werbematerial der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ), der Roten Hilfe und der Interventionistischen Linken (IL) verboten seien.
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